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Wohin mit Ihrem Altfahrzeug?

1. Abholung

Manchmal ist es einfach unvermeidlich, daher holen wir bei bedarf Ihr Fahrzeug auch gerne ab.

2. Entsorgungsnachweis

Sie erhalten umgehend einen Entsorgungsnachweis und wir erledigen alle Formalien.

3. Sie Bekommen Geld

Bei uns erhalten Sie Geld für die Entsorgung. Sie müssen für die Entwertung nichts zahlen!

Autorecycling mit Verantwortung in Wuppertal und Umgebung

Wir sind ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und Altfahrzeug-Demontagebetrieb. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Autoersatzteile anbieten oder verkaufen. Wir bieten und fördern nachhaltiges Autorecycling.

Als zertifizierter Altfahrzeug-Demontagebetrieb kümmern wir uns um eine fachgerechte Entsorgung und Verwertung von Altfahrzeugen. Bei 47,1 Millionen angemeldeten Personenkraftwagen im Jahr 2019 in Deutschland spielt Autorecycling eine enorme Rolle (Quelle: statista). Nur so können Umwelt und knappe Ressourcen geschont werden. Deswegen liegt unser Fokus in der nachhaltigen Verwertung dieser Altfahrzeuge. Zuerst legen wir die schrottreifen Fahrzeuge umweltgerecht trocken. Sämtliche Flüssigkeiten wie Motoröl oder Kältemittel werden von uns sorgfältig entfernt. Danach werden Schadstoffhaltige Bauteile wie die Starterbatterie oder Katalysator demontieren. Erst dann können wir mit der Demontage beginnen. Dabei wird die Restkarosse aufbereitet und wertvolle Metalle von einander getrennt. Durch diesen aufwendigen Autorecycling Prozess ist es uns möglich so gut wie alle Komponenten dem Wirtschafts- und Abfallkreislauf wieder zuzuführen.

Der Unterschied zwischen Autoverwertung und Autoverschrottung

Die Überlassungspflicht schreibt vor, dass ein Kraftfahrzeugbesitzer eine Verschrottung seines Altfahrzeugs nur durch ein zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb vornehmen lassen kann. Das ist weitestgehend gesetzlich geregelt. Wer sich nicht daran hält, macht sich strafbar und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden. Wir können auch nicht oft genug betonen wie wichtig in dem Zusammenhang der Erhalt eines Entsorgungsnachweises ist. Diesen stellen wir bei der Entsorgung umgehend aus und unterstützen den Kunden bei sämtlichen Formalitäten. Bei bedarf auch mit einer Überführung des Altfahrzeugs.

Nennenswert ist der Unterschied zwischen Verwertung und Verschrottung. Bei der Verschrottung wird das Altfahrzeug meisten zu einem Würfel gepresst. Das aufwendige Trockenlegen und Wiederverwerten von kostbaren Rohstoffen wie beim Autorecycling wird dabei völlig außer acht gelassen. Als Kunde können Sie sogar von einer Verwertung profitieren. Sei es durch den Abtransport des Altfahrzeugs oder eine faire Altmetallbewertung.

Fördern Sie Autorecycling in Wuppertal durch eine fachgerechte Verwertung des Altfahrzeugs

Wuppertal hat über 350.000 Einwohner und eine flächendeckenden Vernetzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wie die Schwebebahn und den Busverkehr. Dennoch waren im Jahr 2016 190.000 Fahrzeuge mit dem Kennzeichen „W“ unterwegs (Quelle: WZ.de). Wichtig zu betonen ist, dass die Anzahl an Fahrzeugen in ganz NRW seitdem jährlich zunimmt.

Daher ist es mit einer einfachen Verschrottung von Altfahrzeuge nicht getan. Es bedarf einer nachhaltigen Entsorgung dieser anfallenden Altfahrzeuge. Dabei muss vermieden werden, dass schädliche Substanzen in die Umwelt gelangen. Wenn wir knappe Ressourcen und die Umwelt schonen möchten, müssen wir auf Autorecycling setzten. Vertrauen sie auf unsere Expertise und unseren modernen Fuhrpark. So können Sie einen Beitrag zu dem wachsenden Problem von Altfahrzeugen in Wuppertal leisten.

Entsorgungsnachweis

Wir sind verpflichtet einen Entsorgungsnachweis auszustellen.

Auf Grundlage der Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (AltautoV) vom 4. Juli 1997 sind wir angehalten, Ihnen die Überlassung eines Altautos durch einen Verwertungsnachweis zu bestätigen. Diesen Nachweis benötigt der Fahrzeugbesitzer zwingend zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde.

Wie läuft der Abholservice bei der Rohstoffhandel Ruhr ab?

Wenn Sie sich für den Transportservice entscheiden, können Sie sich entspannt zurücklehnen. Wir planen mit Ihnen einen Termin für die Abholung, egal ob Fahrzeug, Schrott oder Altmetall. Wir transportieren dann Ihr Altauto oder Schrott direkt von Ihnen gewählten Standort ab. Selbstverständlich zahlen wir Ihnen den Schrottwert oder den Restwert Ihres Fahrzeugs und erstellen direkt Vorort einen Entsorgungsnachweis. Bei der Autoverwertung benötigen Sie diesen Nachweis um bei Ihrem zuständigen Fahrzeug-Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) die KFZ-Abmeldung vollführen zu dürfen. Auf Wunsch übernimmt die Rohstoffhandel Ruhr auch die Fahrzeugabmeldung. Für Sie als Schrott- oder Fahrzeugbesitzer ist dies vor allem: Einfach, Praktisch und Bequem.

Bieten Sie einen Abholservice an?

Als ein professioneller Verwertungsbetrieb bieten wir Ihnen einen Abholservice an. Diese Dienstleistung umfasst die Abholung (Abtransport) des Altfahrzeugs und Schrottcontainer direkt bei Ihnen, die Verwertung und ausstellen eines Entsorgungsnachweis. Um den Abtransport Ihres Autos oder Schrotts mit Ihnen planen zu können sollten Sie sich bei uns melden, so kann der Abholtermin mit Ihnen festgelegt werden, Sie erhalten dadurch Planungssicherheit und wir können entsprechende Maßnahmen für den Transport vorbereiten.

Darf ich ein abgemeldetes Fahrzeug zum Verwertungshof fahren?

Grundsätzlich ist diese Frage zu verneinen. Die meisten Altfahrzeuge sind unversichert und die Fahrerlaubnis gilt nur für versicherte Fahrzeuge. Für diese Vorgabe gibt es jedoch eine Ausnahme, die das Inbetriebnehmen eines abgemeldeten Fahrzeugs gestattet. Die Voraussetzung dafür ist, das die Fahrzeugversicherung erst zum Tagesende (23:59 Uhr) und nicht sofort zum Abmeldezeitpunkt verfällt, sofern noch ein gültiger TÜV-Eintrag vorliegt und das Fahrzeug Fahrtauglich ist. Deshalb kann die Fahrzeugabmeldung und der Abtransport, durch Ihnen zum Verwertungshof an demselben Tag durchgeführt werden. Sollte die Versicherung zum Zeitpunkt der Abmeldung erlöschen oder bereits Erlöscht sein, ein ungültiger TÜV-Eintrag oder ein Fahruntaugliches Fahrzeug (Schrottauto, Unfallwagen) vorliegen, so ist die Inbetriebnahme des Fahrzeugs bereits zum Zeitpunkt der Abmeldung nicht mehr gestattet und muss von einem Fachmännischem Transportdienst zur Autoverwertung abtransportiert werden. Diese Ausnahme beruht auf den Gesetzlichen Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) im § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen im Abschnitt 4. Der Abschnitt behandelt die Rückfahrt nach der Plakettenentfernung, welche für den Restlichen Tag erlaubt ist, sofern die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KFZ-Versicherung) Ihre Gültigkeit beibehält.